Neue Formensprache. Meisterlich kombiniert.

Die zweigeschossige Variante vereint die klassische Satteldachform mit den Grundsätzen der klaren Formen des Bauhauses. So entsteht ein scheinbar schwebender leichter Baukörper, der durch die orthogonale Flächengestaltung in definierte Balance kommt.

Der Führungsanspruch von MEISTER-HAUS Kollektion in der Liga zukunftsweisender Architekturkonzepte zeigt sich schon auf den ersten Blick bei der scheinbar schwebenden, Leichtigkeit verströmenden Konstruktion des Obergeschosses sowie bei der Gestaltung der großflächigen Fensterfront. Diese holt Licht ins Innere und macht den Blick frei für das optische Erleben der Umgebung. Die großzügige Garage wirkt portalhaft und setzt mit ihrer klaren Formensprache ein zusätzliches markantes gestalterisches Statement.

Als zweigeschossige Variante spielt MEISTER-HAUS Kollektion meisterlich auf der Klaviatur der vielen Möglichkeiten: Die großzügig bemessene Wohnfläche von circa 190 m² lässt sich sowohl als Einfamilienhaus, Wohnraum für zwei separate Haushalte unter einem Dach, als „Multi-Generationen-Haus“ oder mit klassischer Einliegerwohnung nutzen. Der durchdachte Grundriss erlaubt eine Kombination der Bereiche Wohnen, Arbeiten und Wellness, die dem Lebensstil seiner Bewohner passgenau entspricht. Modernste Haustechnik inklusive der Vernetzung technologischer Systeme im Wohnhaus wurden von den Architekten berücksichtigt und vorweggenommen.

Höchster Wohnkomfort. Flexibel aufteilbar.

Der flexible Grundriss der zweigeschossigen Variante ermöglicht viele Gestaltungsvarianten und Wohnkonzepte, zum Beispiel als Zweifamilienhaus mit zwei getrennten Wohneinheiten (wie in den Grundrissen oben dargestellt) oder als großzügiges Einfamilienhaus. Auch eine Unterkellerung ist selbstverständlich möglich.

Flächen* WF GF
EG 90,5 m² 96,3 m²
OG 98,9 m² 109,1 m²
gesamt 189,4 m² 205,4 m²
Kniestock 213 mm
Dachneigung 22°

Die Grundrisse der zweigeschossigen Variante.

Hinweise zur Flächenberechnung: Alle dargestellten Flächen und Flächenberechnungen zu Wohnflächen (kurz WF) und Grundflächen (kurz GF) wurden gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – Wo FlV) vom 25. November 2003 (BgBl. I S. 2346) ermittelt. Balkone und Loggien sind mit 50 % der Grundfläche in die Wohnfläche eingeflossen. Alle Abbildungen dienen nur der Illustration.